Klinik Obach wehrt sich gegen die Regierung

n-wide-16x9Seit Jahren führt die Solothurner Privatklinik Dickdarmoperationen durch. Doch Ende 2016 soll damit Schluss sein. Das wäre für die Klinik ein herber wirtschaftlicher Rückschritt. Doch den will sie nicht hinnehmen.

Solothurner Zeitung / 7-01-2016

Dunkle Wolken dräuen derzeit über der Klinik Obach. Im August verkündete die Genolier-Gruppe, welche die Obach betreibt, dass die Geburtenabteilung nach Rothrist verlagert wird. Das sorgte in der Region Solothurn für Enttäuschung. Im Dezember kam die schlechte Nachricht dann von der Solothurner Regierung, die ein Gesuch der grössten Privatklinik im Kanton abschmetterte. Die Obach hatte darin zwei Anliegen: Erstens, Dickdarmoperationen uneingeschränkt weiterführen zu dürfen. Zweitens, das Angebot ausweiten, um künftig Eingriffe an der Wirbelsäule anzubieten. Vom Kanton kam zweimal ein Njet.

So einfach will sich die Klinik aber nicht abstrafen lassen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird sie den Entscheid der Regierung nun anfechten. Denn dieser sei sachlich unbegründet, schreibt die Klinik in der gestrigen Medienmitteilung. Direktor André Bourquin rechnet sich gute Chancen aus. «Im Kanton Bern haben ähnliche Beschwerden bereits zum Erfolg geführt», sagt er auf Anfrage. Die Klinik kritisiert, dass die Regierung in der Spitalfrage drei Hüte trage: Und zwar als Finanzierer, als Betreiber der Kantonsspitäler und als Entscheidungsorgan.

Ein herber Verlust

Müsste die Klinik Obach nach 15 Jahren nun ihre Dickdarmoperationen auf Ende Jahr einstellen, wäre das ein herber Verlust. Die sogenannte Viszeralchirurgie ist neben der Orthopädie ein wichtiges Fachgebiet. «Ein Volumen von etwa 10 bis 15 Prozent vom Umsatz würde wegfallen», sagt Bourquin. Die Obach werde dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stark eingeschränkt. Zudem würden die in den letzten Jahren getätigten Investitionen entwertet.

Doch welche Konsequenzen hätte das für die Klinik? «Wir müssten schauen, ob wir das verloren gegangene Volumen anderweitig ausfüllen können», sagt Bourquin. «Die Patienten würden dann in anderen Kliniken unseres Swiss Medical Networks ausserhalb des Kantons betreut.» Zum Swiss Medical Network gehören insgesamt 15 private Kliniken.

Die unüberwindbare Hürde

Warum aber hat der Kanton das Gesuch der Obach, weiterhin Dickdarmoperationen durchzuführen, überhaupt abgelehnt? Die Situation ist verzwickt: Seit 2012 gilt die neue Spitalliste, worin auch die Klinik Obach aufgenommen wurde. Spitäler auf dieser Liste werden durch Steuergelder mitfinanziert, müssen aber gewisse Leistungen erfüllen. Dafür bezahlt der Kanton 53 Prozent der Kosten für stationäre Behandlungen. Nun sind aber mit der neuen Spitalliste die Anforderungen an die Spitäler gestiegen.

Das Problem: Die Klinik Obach würde die neuen Anforderungen gerne erfüllen, darf aber nicht. Im Juni 2015 reichte sie beim Gesundheitsamt ein neues Betriebskonzept ein. Sie zeigte darin auf, wie sie die geforderten Bedingungen erfüllen will. Etwa mit dem Ausbau einer Notfallstation. Im Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember heisst es aber: «Eine zweite Notfallstation in Solothurn in einer Luftliniendistanz von nur gerade einem Kilometer zur bestehenden Notfallstation am Bürgerspital führt zu keinem verbesserten Zugang zur Behandlung in nützlicher Frist.» Auf gut Deutsch: Eine zweite Notfallstation in Solothurn ist überflüssig. Problematisch wäre das laut Regierung vor allem, weil dann quasi ein neues Bezirksspital entstünde. Dies, nachdem aus Spargründen vor einigen Jahren das Spital Grenchen geschlossen wurde.

Die Gleichung ist also einfach: Ohne Notfallstation sind künftig keine Dickdarmoperationen mehr möglich. Ähnlich klar ist die Haltung der Regierung auch zum anderen Anliegen der Klinik Obach: dem Leistungsauftrag für die Wirbelsäulenchirurgie. Die Regierung schreibt: In der Region sei der Bedarf an Wirbelsäulenchirurgie mit dem Angebot der Solothurner Spitäler AG am Bürgerspital Solothurn und am Kantonsspital Olten gut gesichert. Durch einen zusätzlichen Anbieter würde die Gefahr der Überversorgung verstärkt.

Kanton verliert Wertschöpfung

Der Regierungsentscheid stösst bei Andreas von Roll auf Unverständnis. Von Roll vertritt im Verwaltungsrat der Klinik Obach die Ärzte und führt als orthopädischer Chirurg Operationen durch. «Der Kanton bevorzugt das Bürgerspital. Er bezahlt den Neubau und will eine möglichst gute Auslastung», sagt er. Sollte aber die Obach künftig keine Dickdarmoperationen mehr anbieten, würde auch der Kanton Solothurn geschwächt. Dann müssten die betroffenen Chirurgen diese Operationen in einer anderen Privatklinik in Nachbarkantonen durchführen. Im Kanton ginge daher Wertschöpfung verloren.

Beim Kanton will man sich zur Beschwerde der Klinik Obach nicht äussern, da es sich um ein hängiges Verfahren handelt. Heinrich Schwarz, Chef Gesundheitsamt, findet aber nicht, dass der Kanton in den Wettbewerb eingreife. «Seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung 2012 hat das kantonale Gesundheitsamt der Privatklinik Obach als Kantonsanteil gut 36 Millionen Franken für stationäre Behandlungen bezahlt.» Schwarz betont aber auch, dass die Beschwerde nichts an der guten Zusammenarbeit mit der Klinik Obach ändern werde.