So kam der «König von Olten» hinter Gitter

Ein Solothurner Kantonspolizist zeigt auf, wie sie im Rotlicht-Milieu ermittelt haben – ein Schlag gegen skrupellose Menschenhändler.

Solothurner Zeitung / 29-01-2016

Dass im Rotlicht-Milieu Frauen bedroht, gezwungen, geschlagen und unter Drogen gesetzt werden, ist bekannt. Spätestens vor Gericht werden die Machenschaften öffentlich. Wie aber ermittelt die Kantonspolizei? Und wie kann sie gegen brutale Zuhälter vorgehen? Einblick in die Polizeiarbeit erhält man selten. Am Mittwochabend jedoch hielt Patrick Steinmann von der Kantonspolizei Solothurn dazu einen Vortrag. Und zwar an einem Ort, wo man das Thema Prostitution wohl zuletzt vermutete: im reformierten Kirchgemeindehaus in Selzach. Es war harte Kost, die Steinmann den gut 40 Personen vorsetzte, die an den Informationsabend zum Thema Menschenhandel gekommen sind. Doch so ist die Realität in einem Kanton, wo Prostitution besonders floriert.

Einige Zahlen gefällig? Pro Tag arbeiten im Kanton Solothurn gut 500 Sexarbeiterinnen – in Kontaktbars, Bordellen, auf dem Strassenstrich. Täglich werden die Frauen von rund 3000 Freiern besucht. Die Polizei geht von einem Tagesumsatz von 300000 Franken aus. Im Jahr sind das fast 110 Millionen. Viel Geld also, das nicht selten unter illegalen Bedingungen erwirtschaftet wird.

Die Strafen sind ernüchternd

In den letzten Jahren hat der Kanton die Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt. 13 Ermittler sind nun allein für diesen Bereich zuständig. «Wir als Rotlicht-Kanton haben erkannt, dass zuvor ein grosses Manko bestand», sagt Steinmann, der nun eine Power-Point-Präsentation startet. Und dank des neuen kantonalen Gesetzes zur Sexarbeit hofft er, dass jetzt Kontrollen einfacher und die Frauen besser geschützt werden. Bordelle brauchen neu eine Betriebsbewilligung, ansonsten droht ihnen die Schliessung (wir berichteten).

Schwierig bleibe die Situation dennoch, sagt der 38-jährige Polizist. Ermittlungen im Milieu sind nicht nur schwierig, auch die Strafen fallen zuweilen ernüchternd aus. Das zeigt etwa der Fall «Maik», den Steinmann vorstellt. Und über den schon berichtet wurde. Am 30. Juli 2014 schrieb diese Zeitung: Die Solothurner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 29-jährigen Deutschen, der 19 Frauen auf dem Strassenstrich unter der Knute hielt und seine Vorgaben mit Gewalt und Drohung durchsetzte. Nur: Wie kam es überhaupt zur Anklage?

«Wo sind die Beweise?»

Im Februar 2013 brachte ein Anruf einer Prostituierten die Ermittlungen ins Rollen: Er lasse ihnen kein Privatleben, drohe ständig, sei gewalttätig, sagte die verängstigte Frau. Die Polizei nahm ihre Aussagen auf. Aber: «Behaupten kann das jeder», sagt Steinmann. «Wo sind die Beweise? Finden sie mal einen Richter, der Zuhälter aufgrund einer solchen Aussage verurteilt.»

Die Polizei brauchte Beweise, und begann zu ermitteln. Vier Männer wurden auf den Fall angesetzt. Bald wussten sie: Der Verdächtige – nennen wir ihn Maik – betreibt an der Industriestrasse in Olten ein dreistöckiges Haus mit wechselnder Besetzung. Mindestens 36 Frauen aus Deutschland, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Albanien, Slowenien und Brasilien waren dort untergebracht. Sie arbeiteten auf dem Strassenstrich, an sieben Tagen die Woche, fast ohne Freizeit – sie mussten Freier bedienen trotz Menstruation oder Krankheit. Damit die Frauen effizienter arbeiteten und Kälte und Schmerz besser aushielten, verkaufte er ihnen Kokain. Maik nannte sie seine Geldmaschinen.

Was tat die Polizei? Vor allem hörte sie seine Telefongespräche ab. Bis zu 200 Anrufe machte er täglich, ständig wollte er wissen, was seine Frauen gerade tun, zu welchem Preis sie arbeiten. In 90 Tagen kamen so 3700 Gespräche zusammen – jedes wurde schriftlich festgehalten. Steinmann spielt nun zwei Mitschnitte ab: Es folgen fünf Minuten pure Menschenverachtung. Eine Prostituierte hat Schmerzen, doch Maik kennt kein Pardon. Arbeiten, arbeiten, arbeiten!

Steinmann sagt: «Er hat sich wie der König von Olten aufgeführt.» Maik hatte aber auch Gehilfen. Etwa einen aus dem Dunstkreis der Hells Angels und auch einen 22-jährigen Informatiker, den er quasi als seinen Lehrling ausbildete – «so wie Meister Yoda einen Jedi-Ritter», habe er gesagt.

Das Urteil wird gefällt

Am 23. Mai 2013 wird Maik festgenommen. Die Polizei befragt zwölf Prostituierte; alle sind legal in der Schweiz. Ihre Meldebestätigung beim Amt für Wirtschaft erfolgte über eine Briefkastenfirma. Doch wie viel Gewicht haben ihre Aussagen?

Das Problem: Aufgrund des Konfrontationsrechts darf der Täter bei der Einvernahme dem Opfer Fragen stellen. «Die Frauen bekommen natürlich Angst und sagen nichts mehr», sagt Steinmann. Eine erlitt nach einem vierstündigen Gespräch einen Nervenzusammenbruch. Man müsse sich die Befragung mit Maik so vorstellen: «Plötzlich stand er auf dem Tisch und beschimpfte die Polizei. Sein eigener Anwalt zitterte.» Maik konnte sehr impulsiv sein. «Er war absolut unberechenbar.»

Das Strafmass: Zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine Einreisesperre. Beschlossen wurde das in einem verkürzten Verfahren. Steinmann sagt: «Zwei Jahre stehen in keinem Verhältnis zu dem, was er gemacht hat.» Ein Schlag ins Gesicht der Polizisten? Die Gefühle seien gemischt. Einerseits verstehe er die milde Strafe nicht, andererseits sei der Täter zumindest verurteilt worden, sagt Steinmann. «Vor Gericht wäre es schwierig geworden, die Frauen als Zeugen zu gewinnen.» In solchen Fällen würden die Opfer bedroht.

Unter den Zuhörern ist Betroffenheit spürbar. Doch was kann man unternehmen? Das Bedürfnis nach billigem Sex nehme nicht ab, sagt Steinmann. Womöglich hat sich in Olten längst ein neuer Maik breitgemacht. Derzeit sitzen neun Täter wegen Menschenhandel in Solothurner Gefängnissen.